Allgemeine Beschäftigungsbedingung Movers 'n Shakers

Eingetragen unter der Nummer: 68879792 bei der Handelskammer 's-Hertogenbosch

Artikel 1 Definities

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe (sowohl im Singular als auch im Plural) die folgende Bedeutung: Lieferadresse: Der Wohnsitz, das Lagerhaus oder ein anderer Lagerort, an den Movers 'n Shakers B.V. die im Rahmen des Vertrags zu liefernden Produkte liefern wird. Lieferdatum: Der Tag (und die Uhrzeit), an dem die Produkte im Prinzip an die Lieferadresse geliefert werden. Die Lieferung erfolgt in dem Moment, in dem Movers 'n Shakers B.V. die tatsächliche Kontrolle über die Produkte auf den Käufer überträgt. Unter letzterem ist auch der Zeitpunkt zu verstehen, an dem die Produkte das Transportmittel, mit dem sie zum Käufer befördert wurden, verlassen. Lieferschein: Das Dokument, das dem Käufer am Tag der Lieferung ausgestellt wird. Käufer: Die Gegenpartei von Movers 'n Shakers B.V. bei einem Vertrag. Movers 'n Shakers: Movers 'n Shakers B.V. hat seinen eingetragenen Sitz in Amsterdam und seine Hauptniederlassung in (1013 BG) Amsterdam, Nieuwe Hemweg 2. Vertrag: die schriftliche Erklärung der zwischen Movers 'n Shakers B.V. und dem Käufer geschlossenen Vereinbarung, worunter in der genannten Rangfolge zu verstehen ist: das unterzeichnete Angebot, in Ermangelung dessen: die Rechnung, in Ermangelung dessen: der Lieferschein Mittel zur Identifizierung: Alle Angaben (wie z.B. Strichcodes, Anhänger, Etiketten), die an oder auf den Produkten oder ihrer Verpackung angebracht sind und mit denen Movers 'n Shakers B.V. die gelieferten Produkte identifizieren kann. Angebot: Ein von Movers 'n Shakers B.V. dem Käufer schriftlich unterbreitetes Angebot für die Lieferung von Produkten. Produkte: Die von Movers 'n Shakers B.V. hergestellten oder gekauften Produkte, die zum Verkauf an den Käufer bestimmt sind. Transportmaterial: Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mehrmals für den Transport von Produkten verwendet zu werden, wie z. B. Behälter, Kisten, Regale usw.

Artikel 2 Anwendbarkeit

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten - unter Ausschluss aller anderen Bedingungen - für jedes Angebot, jede Offerte oder Vereinbarung und jede Form der Kommunikation zwischen Movers 'n Shakers B.V. und dem Käufer.
  2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende gesetzliche Regelungen finden keine Anwendung, es sei denn, es handelt sich um zwingende gesetzliche Bestimmungen. Movers 'n Shakers B.V. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei diese Änderungen nach Mitteilung an den Käufer auch für diesen gelten.

Artikel 3 Angebote, Kostenvoranschläge und Aufträge

  1. Alle von Movers 'n Shakers B.V. unterbreiteten Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Druck- oder Schreibfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Preislisten und Anzeigen können niemals zu Ansprüchen führen. Die Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
  2. In Anbetracht der Tatsache, dass unter anderem Gemüse-, Milch-, Fleisch- und Getreideprodukte täglichen Preisschwankungen unterliegen, ist Movers 'n Shakers B.V. berechtigt, Preisänderungen von mehr als 5 % weiterzugeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und der Lieferung Preisänderungen in Bezug auf z.B. Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe oder Verpackungsmaterialien eingetreten sind;
  3. Sofern nicht anders angegeben, gelten die von Movers 'n Shakers B.V. genannten Preise:
    a) In Euro
    b) Auf der Grundlage der Lieferung an die Lieferadresse, vorausgesetzt, dass diese Lieferadresse für Movers 'n Shakers B.V.
    ohne zusätzliche Kosten erreichbar ist, sofern nicht anders vereinbart,
    c) Ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben

Artikel 4 Abschluss und Inhalt einer Vereinbarung

  1. Der Vertrag zwischen Movers 'n Shakers B.V. und dem Käufer kommt in dem Moment zustande, in dem:
    a) Movers 'n Shakers B.V. ein von Movers 'n Shakers B.V. ausgestelltes und vom Kunden unterschriebenes Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots erhält;
    b) Die Einigung wurde mündlich oder per E-Mail erzielt.
  2. Bestellungen müssen in der von Movers 'n Shakers B.V. festgelegten Art und Weise und zu dem von ihr festgelegten Zeitpunkt eingereicht werden. Movers 'n Shakers B.V. ist berechtigt, für jede Auftragsänderung Bearbeitungsgebühren zu berechnen.
  3. Wenn ein unterzeichnetes Angebot bei Movers 'n Shakers B.V. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eingeht, ist Movers 'n Shakers B.V. berechtigt, das Angebot dennoch zu bearbeiten und somit einen Vertrag zu schließen.
  4. Alle von Movers 'n Shakers B.V. angegebenen Lieferzeiten, einschließlich des Lieferdatums, sind lediglich Richtwerte, deren Überschreitung keinen Grund für die Auflösung des Vertrags darstellt. Die Frist gilt nur dann als Frist, wenn dies ausdrücklich erwähnt wird.
  5. Die von Movers 'n Shakers B.V. gelieferten Produkte werden unter Berücksichtigung der üblichen Toleranzen in Bezug auf Größe, Gewicht, Menge und Zusammensetzung verkauft und geliefert.

Artikel 5 Bezahlung

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Zahlungsfrist vorgesehen. Das Zahlungsdatum ist das Wertstellungsdatum, an dem der fällige Betrag dem Konto von Movers 'n Shakers gutgeschrieben wird.
  2. Wenn eine Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 5.1 genannten Frist eingeht, sind ab dem Tag, an dem die Rechnung hätte bezahlt werden müssen, Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag fällig, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, und zwar bis zu dem Tag, an dem die Zahlung auf dem Konto von Movers 'n Shakers gutgeschrieben wird.
  3. Der Käufer ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Movers 'n Shakers B.V. zur Verrechnung berechtigt und ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.
  4. Der Käufer ist nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist rechtlich in Verzug. Movers 'n Shakers B.V. ist berechtigt, 15% Inkassokosten auf den ausstehenden Betrag zu erheben (erhöht um 1% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher), unbeschadet des Rechts von Movers 'n Shakers B.V., die tatsächlichen Inkassokosten (einschließlich Rechtskosten) vom Käufer zu verlangen.
  5. Movers 'n Shakers B.V. hat das Recht, Produkte per Nachnahme zu liefern.

Artikel 6 Lieferung, Gefahrübergang

  1. Movers 'n Shakers B.V. kümmert sich um den Transport der Produkte zum Käufer. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die Produkte auf das Risiko des Kunden über, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Wenn für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland eine Einfuhrbescheinigung oder -lizenz erforderlich ist, garantiert der Kunde, dass eine solche Einfuhrbescheinigung oder -lizenz vor dem Versand eingeholt wurde oder eingeholt werden wird.

Artikel 7 Transportmaterial

  1. Movers 'n Shakers B.V. stellt dem Käufer eine Kaution für die Nutzung des Transportmaterials in Rechnung, die zurückerstattet oder verrechnet wird, nachdem das Transportmaterial in einem sauberen und unbeschädigten Zustand an Movers 'n Shakers zurückgegeben worden ist.

Artikel 8 Gewährleistung und Werbung

  1. Movers 'n Shakers B.V. garantiert, dass seine Produkte alle für sie geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese Garantie gilt nur für Lieferungen an Käufer in der EU. Aus Produktmustern, Werbematerial oder allgemeinen Informationen von Movers 'n Shakers B.V., die sich nicht auf eine bestimmte Lieferung beziehen, können keine Rechte abgeleitet werden.
  2. Stellt der Käufer am Tag der Lieferung fest, dass nicht die richtigen Produkte geliefert wurden, dass die Verpackung, in der die Produkte transportiert wurden, beschädigt ist oder dass andere sichtbare Mängel festgestellt werden, muss der Käufer dies auf dem Lieferschein vermerken. Unter sichtbaren Mängeln wird auch eine falsche Temperatur der Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung verstanden. Wenn die Movers 'n Shakers B.V. zur Verfügung gestellte Kopie des Lieferscheins keine in diesem Artikel erwähnten Mängel bei der Lieferung enthält, wird davon ausgegangen, dass Movers 'n Shakers B.V. korrekt geliefert hat.
  3. Alle anderen vom Käufer festgestellten Mängel und/oder Unzulänglichkeiten müssen Movers 'n Shakers B.V. innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich unter Angabe der festgestellten Mängel und/oder Unzulänglichkeiten mitgeteilt werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass Movers 'n Shakers B.V. den Vertrag korrekt und vollständig erfüllt hat.
  4. Im Falle einer Reklamation des Käufers gemäß Artikel 8.2 oder 8.3 muss der Käufer die Produkte, die seiner Meinung nach nicht dem Vertrag entsprechen, für einen Zeitraum von 72 Stunden zur Analyse durch Movers 'n Shakers B.V. bereithalten, und zwar so, dass die Qualität der Produkte erhalten bleibt. Wenn die Analyse von Movers 'n Shakers B.V. ergibt, dass die Beschwerden des Käufers berechtigt sind, nimmt Movers 'n Shakers B.V. die nicht konformen Produkte kostenlos zurück. Movers 'n Shakers B.V. wird nach Wahl des Käufers entweder Ersatzprodukte liefern oder dem Käufer den Betrag der zurückgegebenen Produkte gutschreiben.
  5. In Abweichung von den Bestimmungen in Artikel 8.4 kann vereinbart werden, dass der Käufer die Produkte an Movers 'n Shakers zurückgibt. Wenn Movers 'n Shakers B.V. feststellt, dass die Produkte nicht vertragsgemäß sind, erstattet sie dem Käufer die Kosten für die Rücksendung. Wenn die vom Käufer angegebenen Beanstandungen nach Ansicht von Movers 'n Shakers B.V. unrichtig sind, gehen die Kosten für die Rücksendung zu Lasten des Käufers. Der Käufer bleibt verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis der Produkte zuzüglich der von Movers 'n Shakers B.V. getragenen Kosten zu zahlen.

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Movers 'n Shakers B.V. behält sich das Eigentum an allen von ihr an den Käufer gelieferten Produkten vor, solange der Käufer die Gegenleistung für die von Movers 'n Shakers B.V. im Rahmen des Vertrags an den Käufer gelieferten Produkte, die Gegenleistung für die im Rahmen eines solchen Vertrags geleisteten oder zu leistenden Arbeiten oder die Forderung wegen Nichterfüllung einer der vorgenannten Verpflichtungen noch nicht beglichen hat.
  2. Movers 'n Shakers B.V. hat das Recht, in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt im Falle des Exports der Produkte außerhalb der Niederlande zu bestimmen, dass das Recht des Staates, in den die Produkte exportiert werden, auf die Folgen des Eigentumsvorbehalts Anwendung findet, wenn dieses Recht Movers 'n Shakers B.V. mehr Rechte einräumt, als nach niederländischem Recht vorhanden sind.
  3. Die von Movers 'n Shakers B.V. unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte dürfen vom Käufer nur im Rahmen einer normalen Betriebsführung weiterverkauft werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, ein Pfandrecht an den von Movers 'n Shakers B.V. gelieferten Produkten zu begründen oder diese Produkte auf andere Weise zu belasten.
  4. Movers 'n Shakers B.V. behält sich das Pfandrecht an allen von Movers 'n Shakers B.V. gelieferten Produkten vor, die durch Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergegangen sind. Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, alle für die Begründung eines Pfandrechts erforderlichen Formalitäten zu erfüllen.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die von Movers 'n Shakers B.V. gelieferten Produkte sorgfältig zu behandeln und sie gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu versichern.
  6. Während der Lagerzeit der von Movers 'n Shakers B.V. gelieferten Produkte muss der Käufer dafür sorgen, dass die von Movers 'n Shakers B.V. angebrachten Identifikationsmittel vorhanden bleiben. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Käufer ein System bereitstellen, bei dem das vom Käufer zur Identifizierung der Produkte verwendete System Verweise auf die von Movers 'n Shakers B.V. verwendeten Identifizierungsmittel enthält. Der Käufer ist berechtigt, die Kennzeichnungsmittel zu entfernen, wenn er die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit veräußert oder wenn er die Produkte für seine eigenen Zwecke verwendet, und zwar nur insoweit, als die Entfernung dieser Kennzeichnungsmittel für die beabsichtigte Verwendung erforderlich ist, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Angaben aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung angebracht werden.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern an der Begründung von Pfandrechten mitzuwirken:
  • a) alle Ansprüche, die der Kunde gegenüber den Versicherern in Bezug auf die in Artikel 9.5 genannten Versicherungen hat
  • b) Auf die Forderungen, die der Käufer von Dritten erhält, die die von Movers 'n Shakers B.V. gelieferten Produkte vom Käufer kaufen.

Artikel 10 Beendigung von Vereinbarungen

  1. Alle Forderungen gegenüber dem Kunden werden sofort fällig, wenn:
    a) Der Kunde wird für insolvent erklärt, ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub wird angeordnet oder das Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen wird in Bezug auf den Kunden angewendet;
    b) Movers 'n Shakers B.V. von solchen Tatsachen oder Umständen Kenntnis erhält, dass die begründete Befürchtung besteht, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird.
  2. Movers 'n Shakers B.V. hat das Recht, in den in diesem Artikel genannten Fällen ihre Leistung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet ihres Rechts, Schadenersatz zu fordern.
  3. Movers 'n Shakers B.V. ist auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Einhaltung des Vertrages durch Movers 'n Shakers B.V. undurchführbar oder so unangenehm und/oder kostspielig machen, dass die Einhaltung nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann. Movers 'n Shakers B.V. ist dann verpflichtet, dem Käufer alle Zahlungen zu erstatten, die dieser aufgrund des Vertrages an Movers 'n Shakers B.V. geleistet hat, ohne dass der Käufer dafür einen Vorteil erhält. Wenn Movers 'n Shakers B.V. bereits Produkte geliefert hat, muss der Käufer den mit dieser (Teil-)Lieferung geschuldeten Betrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist begleichen.
  4. Der Käufer ist berechtigt, einen Vertrag aufzulösen, wenn Movers 'n Shakers B.V. nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt und auch nicht, nachdem der Käufer Movers 'n Shakers B.V. schriftlich eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Erfüllung gesetzt hat.
  5. Wenn der Käufer einen Vertrag mit Movers 'n Shakers B.V. stornieren möchte, nachdem er zustande gekommen ist, berechnet Movers 'n Shakers B.V. dem Käufer 10 % des vereinbarten Auftragspreises einschließlich Mehrwertsteuer als Stornogebühr, unbeschadet des Rechts von Movers 'n Shakers B.V. auf vollständigen Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.

Artikel 11 Haftungsbeschränkung

  1. Movers 'n Shakers B.V. haftet nicht für irgendwelche Schäden, die der Käufer infolge eines Movers 'n Shakers B.V. zuzuschreibenden Mangels erleidet, außer in den Fällen, in denen Movers 'n Shakers B.V. aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet ist.
  2. Die in Artikel 10.1 enthaltene Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Movers 'n Shakers verursacht wurde.
  3. Die Haftung von Movers 'n Shakers B.V. beschränkt sich auf den Betrag, der durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, zuzüglich des in der Versicherungspolice angegebenen Selbstbehalts. In den Fällen, in denen der Versicherer von Movers 'n Shakers B.V. den Schaden nicht erstattet, ist die Haftung auf € 10.000 (zehntausend Euro) begrenzt. Jegliche Haftung von Movers 'n Shakers B.V. für Unternehmensverluste, Folgeschäden und indirekte Schäden ist stets ausgeschlossen.
  4. Der Käufer stellt Movers 'n Shakers B.V. von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Movers 'n Shakers B.V. geltend machen können.

Artikel 12 Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, der Movers 'n Shakers B.V. daran hindert, den Vertrag zu erfüllen, vorausgesetzt, dass dieser Umstand nicht auf das Verschulden von Movers 'n Shakers B.V. zurückzuführen ist und/oder von Movers 'n Shakers nicht in hohem Maße beeinflusst werden kann. Zu den Umständen, auf die Movers 'n Shakers B.V. keinen Einfluss hat, gehören in jedem Fall: Streik, Mangel an Rohstoffen, die für die Herstellung der Produkte benötigt werden, Unzulänglichkeiten von Dritten, von denen Movers 'n Shakers B.V. abhängig ist.
  2. Dauert der Zustand der höheren Gewalt länger als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Movers 'n Shakers B.V. kann sich auch auf höhere Gewalt berufen, wenn die Situation höherer Gewalt eintritt, nachdem Movers 'n Shakers B.V. bereits in Verzug war.

Artikel 13 Geistiges Eigentum

  1. Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Movers 'n Shakers B.V. die Rechte und Befugnisse vor, die Movers 'n Shakers B.V. auf der Grundlage des Gesetzes über geistiges Eigentum zustehen.

Artikel 14 Anwendbares Recht, zuständiges Gericht, Sprachfassungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Das (Rechts-)Verhältnis zwischen Movers 'n Shakers B.V. und dem Käufer unterliegt niederländischem Recht, außer in den Fällen, in denen Movers 'n Shakers B.V. die Anwendbarkeit eines anderen Rechts festgelegt hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  2. Etwaige Streitigkeiten werden unter Ausschluss des Kassationsverfahrens dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt. Movers 'n Shakers B.V. ist befugt, Streitigkeiten vor jedes andere zuständige Gericht zu bringen.
  3. Wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch zur Verfügung gestellt werden, ist die niederländische Fassung in den Fällen maßgebend, in denen es einen Unterschied zwischen dem niederländischen und dem ausländischen Text gibt.